Kontaktaufnahme und Erstgespräch


Nach der Terminvereinbarung per Telefon oder eMail erfolgt ein unverbindliches Erstgespräch. Dabei können Sie sich ein Bild von meinen Arbeitsmethoden, meiner Praxis und meiner Person machen.

Wir klären, was Ihr Anliegen und Ihre Vorstellungen sind und ob dies mit

meinem Angebot übereinstimmt. Am Ende des Erstgesprächs entscheiden wir gemeinsam, ob Ihnen eine Zusammenarbeit hilfreich und sinnvoll erscheint und vereinbaren gegebenenfalls weitere Termine.

Dauer und Frequenz


Die Dauer der Beratung bzw. Behandlung variiert und richtet sich nach Ihrem Anliegen und der jeweiligen Problematik. Die Beratung erfolgt in der Regel innerhalb weniger Einheiten. Die kurzzeitige Behandlung findet im Rahmen von 25 Sitzungen statt. Die Dauer einer Langzeitbehandlung ist nicht genau definiert. Selbstverständlich steht es Ihnen frei, die Beratung/Behandlung jederzeit zu beenden. Ein Abschlussgespräch ist jedoch in jedem Falle ratsam.

Sie entscheiden, ob Sie wöchentlich oder vierzehntägig zu mir kommen möchten oder ob ein einmaliges Beratungsgespräch ausreicht.

 

Setting


  • Einzel
  • Paar

Honorar


Das Beratungs-/Behandlungshonorar wird (bei Arbeitslosigkeit, Sozialhilfeanspruch, SchülerInnen/StudentInnen/Lehrlingen in Ausbildung)

gerne an Ihre finanziellen Möglichkeiten angepasst.

 

Eine Teilrefundierung der Kosten durch die Krankenkasse ist möglich. Die refundierten Beträge pro Sitzung variieren je nach Krankenkasse. Der aktuelle Kostenzuschuss (2024) beträgt: 

  • ÖGK € 33,70
  • SVS € 45,-
  • BVAEB € 46,60 
  • KFA € 28,-   

Kennenlern-/Informationsgespräch (50 Minuten): 60€

 

Einzelstunden (50 Minuten): 90€

Doppelstunde (100 Minuten): 180€

 

Die Bezahlung erfolgt entweder bar oder innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum per Überweisung. 

 

Verschwiegenheit


Als Klinische Psychologin und Psychotherapeutin unterliege ich einer gesetzlich verankerten Verschwiegenheitspflicht gemäß §37 des Psychologengesetzes.

Die Verschwiegenheitspflicht besteht allgemein, somit uneingeschränkt gegenüber jeder Person oder Einrichtung außerhalb der KlientInnen.

Die Verschwiegenheitspflicht gilt während und nach Abschluss der psychotherapeutischen Behandlung bzw. psychologischen Beratung.

 

Absageregelung


Sollten Sie bei einem Termin verhindert sein, ersuche ich Sie, spätestens 24 Stunden vor Ihrem Termin abzusagen. Ich bitte Sie um Verständnis, dass ich nicht zeitgerecht abgesagte Termine in Rechnung stellen muss.